“Stille Sprachmittler:innen” – Wie wird die Schweigepflicht beim Videodolmetschen eingehalten?

Sie wissen bestimmt, dass die Schweigepflicht die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen ist, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Aber wussten Sie, dass interkulturelle Dolmetschende auch zu diesen Berufsgruppen gehören und genauso zu Verschwiegenheit verpflichtet sind?

Interkulturell Dolmetschende, die für dolmX arbeiten, verpflichten sich dazu, die folgenden

Prinzipien in ihrer Berufspraxis zu wahren und anzuwenden:

  • Schweigepflicht 
  • Allparteilichkeit
  • Transparenz
  • Rollenklarheit
  • Professionalität
  • Reflexion der eigenen Tätigkeit 
  • Berufliche Weiterbildung

Dieser Artikel trägt zum Ziel, die Schweigepflicht und wie diese rechtliche Verpflichtung von Video-Dolmetschern ausgeübt wird, näher zu thematisieren. Als Kollektivmitglied von INTERPRET, der schweizerischen Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln, ist dolmX darauf bedacht, interkulturelle Dolmetscher:innen in Bezug auf die Einhaltung der Schweigepflicht und die Neutralität in ihrer Rolle nach den Prinzipien des Community Interpretings zu sensibilisieren. Diese Schweigepflicht Regelung gilt nicht nur für Dolmetscheinsätze, die vor Ort stattfinden, sondern auch für Einsätze, welche die Dolmetschenden aus der Ferne ausüben, sei es über das Telefon oder Video, wie 

z. B. über die dolmX Plattform.

Voraussetzungen von dolmX geschaffen, um die Einhaltung der Schweigepflicht zu gewährleisten

dolmX nimmt die Gewährleistung des Datenschutzes und somit auch der Schweigepflicht sehr ernst. Unsere Plattform wurde so entwickelt, dass das Dolmetschen per Video direkt in der dolmX App online auf Desktop, Laptop oder Tablet ohne Download oder Nutzung von zusätzlichen Softwares erfolgt. Die Gespräche sind verschlüsselt und können weder aufgezeichnet noch gespeichert werden. Weil dolmX die strikte Einhaltung der Schweigepflicht sehr ernst nimmt, ist es auch nicht möglich Dolmetschaufträge über das Telefon durchzuführen. So garantiert dolmX zusätzlich, dass die Dolmetschenden unterwegs oder in der Öffentlichkeit keine Videoeinsätze durchführen, da sie gegen die Schweigepflicht-Regeln verstossen würden.

Einhaltung der Schweigepflicht während des Videodolmetschens

Was bedeutet die Schweigepflicht für die Tätigkeit interkultureller  Videodolmetscher:innen im Detail? Und wie wird auf die Schweigepflicht während eines Einsatzes per Video geachtet?

Kein Videodolmetschen vom Mobiltelefon aus.

Wie bereits erwähnt, gelangen Dolmetschende nur von einem PC, Laptop oder Tablet auf die Dolmetsch-Plattform und können nicht über Mobiltelefone per Video dolmetschen. Für Dolmetschende, die mit  dolmX zusammenarbeiten, bedeutet das, dass sie zusätzlich gewisse Massnahmen ergreifen müssen, um während eines Dolmetscheinsatzes die Schweigepflicht einzuhalten.

Alleine in den eigenen vier Wänden mit Kopfhörer

Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Geheimsphäre der Patientinnen und Patienten. Sie stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis dar, welches zwischen der behandelnden Fachperson und der Patientin oder dem Patienten besteht. Nur dank dieser Pflicht Ist der Austausch von höchst sensiblen und persönlichen Daten möglich. Es fördert aber auch ein generelles Vertrauen in eine fachgerechte Ausübung des Dolmetschberufs: Wir sensibilisieren unsere interkulturellen Dolmetscher:innen darauf, sich während eines Einsatzes alleine in einem privaten Raum zu befinden und sogar Kopfhörer tragen, um sicherzustellen, dass die Dolmetschinhalte an keine Aussenstehenden gelangen.Da dolmX ausschliesslich mit qualifizierten Dialogolmetscher:innen zusammenarbeitet, ist diese Erklärung oftmals nicht wichtig, da diese Massnahme selbstverständlich ist. 

Berufliche Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses

Die berufliche Schweigepflicht umfasst alle Daten und Informationen, die Gesundheitsfachkräfte und ihre Hilfspersonen – in diesem Fall die interkulturellen Dolmetschenden – im Rahmen ihrer Tätigkeiten über Patientinnen und Patienten erfahren. 

Dies gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. In gewissen Situationen entfällt die Schweigepflicht für die Ärzt:innen, für das Pflegefachpersonal oder sonstige Funktionäre der Justiz- und Behördenwesen,  z. B. wenn Gesundheitsfachpersonen durch Patientinnen und Patienten  zur Auskunftserteilung ermächtigt werden oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung eine Auskunftspflicht oder ein Auskunftsrecht besteht. Unsere Dolmetscher:innen wissen, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind: sowohl während als auch nach Beendigung eines Auftrags und dass die Verletzung der beruflichen Schweigepflicht gerichtlich verfolgt werden kann.

Photo:

By Wes Hicks

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